AGB (Stand: 25.05.2021)

1 Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von thinktory mit ihren Vertragspartnern, nachstehend “Klienten” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nicht.

1.2 thinktory erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung mit Fokus auf (i) das Analysieren von Produkten und das Entwickeln von Ideen für Wirtschaftsunternehmen plus (ii) das Begleiten von Executives bei strategischen und konzeptionellen Fragestellungen (Advisory).

2 Beauftragung

2.1 Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge des Klienten werden seitens thinktory durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email angenommen.

3 Leistungsumfang und Berichtspflicht

3.1 thinktory ist von der Pflicht zur persönlichen Erbringung der mit der Auftragserledigung verbundenen Einzelleistungen befreit und kann bei Bedarf (für den Klienten unbekannte) Dritte einbeziehen. Hierzu ist zuvor das Einverständnis des Klienten einzuholen. Dem Klienten gegenüber bleibt thinktory stets unmittelbar verpflichtet.

3.2 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von thinktory, die im Nachgang zur Auftragsklärung mit dem Klienten verabredet wurden. Alle genannten Unterlagen sind dann Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommen Vertrages.

3.3 Die Leistungen von thinktory sind erbracht, wenn die im Zuge der Auftragsklärung festgelegten Ergebnisse per Email (Anlagen) vorgelegt wurden.

3.4 Auf Inhalte und Aussagen, die den erarbeiteten Ideen und Konzepten zu Grunde liegen, hat der Klient kein Eigentumsrecht. Soften exklusive Rechte vom Klienten gewünscht werden, ist dies gesondert zu vereinbaren.

3.5 thinktory produziert als wesentliche Leistung Ideen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. thinktory prüft zu den entwickelten Ideen grds. jedoch nicht markenrechtlichen Gegebenheiten, Rechte Dritter, technische Umsetzbarkeiten usw. Die Ideen und Konzepte sind als Impulse oder erste Inspirationen zu verstehen. Diese sind vor der Umsetzung durch den Klienten noch durch den Klienten im Detail auszuarbeiten, bzgl. Machbarkeit, Kosten, rechtlich und ggf. bzgl. Rechte Dritter usw. zu prüfen. Alle während der und durch die Umsetzung erzeugten Schäden, entstehenden Ansprüchen o.ä. liegen allein in der Verantwortung des Klienten.

3.6 Auch wenn thinktory anstrebt, ganz neue Ideen und Ansätze für ihre Klienten zu entwickeln, so kann nicht durch thinktory garantiert werden, dass die erzeugten Ideen nicht auch anderenorts bereits entwickelt und vielleicht mit Rechten belegt wurden. Entsprechende Hintergrundrecherchen sind nicht Teil der Beauftragung.

3.7 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Klienten berechtigen thinktory, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

3.8 Auf Verlangen des Klienten hat thinktory Auskunft über den Stand der Auftragsbearbeitung zu erteilen.

3.9 Grundsätzlich erfüllt thinktory ihre Arbeiten nicht am Unternehmensstandort des Klienten. Konsultationen erfolgen i.d.R. mittels Email, Telefon oder Videokonferenz. thinktory bietet damit keine klassische Beratungsleistung nach „time and material“ an sondern bearbeitet festgelegte Aufgabenstellungen weitestgehend in den eigenen Büroräumen ohne Beisein und direktes Mitwirken des Klienten.

4 Änderungen des Auftrags

4.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

4.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt thinktory die Arbeiten ohne Berücksichtigung solcher Änderungswünsche durch.

4.3 thinktory ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Klienten Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden vergütet.

5 Vergütung

5.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, spätestens 14 Tage nach Überstellung der Rechnung per Email und ohne jeden Abzug fällig. Der Klient kommt allein durch Mahnung durch thinktory oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht thinktory ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.2 Wenn der Klient Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er thinktory alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und thinktory von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

5.3 Falls der Klient vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann thinktory einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

5.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5.5 Vorher zwischen thinktory und dem Klienten vereinbarte Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind thinktory gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5.6 Bei verspäteter Zahlung ist thinktory berichtigt, Mahnkosten in Höhe von 10€ je Mahnung zu erheben.

6 Mitwirkungspflichten des Klienten

6.1 Der Klient ist verpflichtet, thinktory im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung bedeutsamen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.2 Eine direkte vertragliche Beauftragung eines Mitarbeiters von thinktory durch den Klienten ist nur mit Genehmigung von thinktory gestattet.

7 Haftung von thinktory

7.1. thinktory haftet nur für Schäden, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

7.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

7.3 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Klienten gegen thinktory verjähren 2 Jahren nach Anspruchsentstehung.

7.4 Alle Ideen, Konzepte und Empfehlungen durch thinktory erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Soweit die Leistung durch thinktory mit Mängeln behaftet ist, hat der Klient Anspruch auf deren Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch einmal wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Klient berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Auftrag zurück zutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen.

7.5 Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Klienten unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Solche  Ansprüche verjähren mit Ablauf von drei Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 thinktory verpflichtet sich, alle (nicht öffentlichen) Kenntnisse die aufgrund dieses Auftrags über den Klienten erlangt werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.

8.2 Der Klient ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von thinktory unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

8.3 Siehe auch die gesonderte Datenschutzbestimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der thinktory Website.

9 Vertragsdauer, Kündigungsfristen

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag nur vor Beginn der Umsetzung gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Der Klient ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Klienten ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.